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   VG München, 08.12.2016 - M 15 K 15.5789   

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https://dejure.org/2016,68594
VG München, 08.12.2016 - M 15 K 15.5789 (https://dejure.org/2016,68594)
VG München, Entscheidung vom 08.12.2016 - M 15 K 15.5789 (https://dejure.org/2016,68594)
VG München, Entscheidung vom 08. Dezember 2016 - M 15 K 15.5789 (https://dejure.org/2016,68594)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • rewis.io

    Voraussetzungen für die Leistung von Ausbildungsförderung für ein Medizinstudium nach dem 4. Fachsemester

  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 13.10.1988 - 5 C 35.85

    Ausbildungsförderung - Förderungshöchstdauer - Verlängerung -

    Auszug aus VG München, 08.12.2016 - M 15 K 15.5789
    Sowohl bei den schwerwiegenden Gründen im Sinne von § 15 Abs. 3 Nr. 1 BAföG als auch bei der Behinderung im Sinne von § 15 Abs. 3 Nr. 5 BAföG trägt aber der Auszubildende die Beweislast hinsichtlich der Ursächlichkeit der von ihm geltend gemachten Verzögerungsgründe für den Ausbildungsrückstand, so dass Ungewissheiten oder Unklarheiten bei der Feststellung der Ursächlichkeit zum Nachteil des Auszubildenden gehen, soweit sie in seinen Verantwortungs- und Verfügungsbereich fallen (BVerwG, U.v. 13.10.1988 - 5 C 35/85 - BVerwGE 80, 290; Rothe/Blanke, BAföG, a.a.O., § 15 Rn. 13).
  • BVerwG, 16.11.1978 - 5 C 38.77

    Vorlage der Eignungsbescheinigung - Auszubildender - Überschreitung der

    Auszug aus VG München, 08.12.2016 - M 15 K 15.5789
    Der gemäß § 48 Abs. 1 BAföG vom fünften Fachsemester an vorzulegende Eignungsnachweis ist eine unerlässliche konstitutive Förderungsvoraussetzung, die neben den sonstigen Förderungsvoraussetzungen erfüllt sein muss, um einen weiteren Förderungsanspruch zu begründen (BVerwG, U.v. 16.11.1978 - V C 38.77 - BVerwGE 57, 79).
  • VGH Bayern, 17.06.2013 - 12 CE 13.999

    Überschreitung der Förderungshöchstdauer bei Behinderung

    Auszug aus VG München, 08.12.2016 - M 15 K 15.5789
    Der Begriff der Behinderung ist im Bundesausbildungsförderungsgesetz nicht definiert, so dass insoweit auf die Definition in § 2 Abs. 1 SGB IX zurückzugreifen ist (BayVGH, B.v.17.6.2013 - 12 CE 13.999, 12 C 13.1000 u. 12 C 13.1001 - juris; Rothe/Blanke, BAföG, a.a.O., § 15 Rn. 26).
  • BVerwG, 27.03.1980 - 5 C 45.78

    Ausbildungsförderung - Sammeltermine - Festsetzung der Prüfungstermine -

    Auszug aus VG München, 08.12.2016 - M 15 K 15.5789
    Die schwerwiegenden Gründe müssen für das Überschreiten der Förderungshöchstdauer von erheblicher Bedeutung sein und es muss dem Auszubildenden unmöglich oder unzumutbar gewesen sein, die Verzögerung zu verhindern (BVerwG, U.v. 27.3.1980 - 5 C 45/78 - juris; U.v.28.6.1995 - 11 C 35/94 - juris; Ramsauer/Stallbaum, BAföG, 6. Auflage 2016, § 15 Rn. 21).
  • OVG Niedersachsen, 26.11.2018 - 4 LB 404/17

    BAföG-Verwaltungsvorschriften; Leistungsbescheinigung; Prognose; Psychische

    Dementsprechend setzt eine Verschiebung des Zeitpunktes für die Vorlage der Leistungsbescheinigung voraus, dass die Prognose gestellt werden kann, dass es dem Auszubildenden möglich ist, innerhalb des nach § 48 Abs. 2 BAföG angemessenen Zeitraums die nach § 48 Abs. 1 BAföG zum Ende des 4. Fachsemesters erforderlichen Leistungen zu erbringen (vgl. Bay.VGH, Beschl. v. 26.6.2006 - 12 C 06.51 -, juris; VG München, Urt. v. 8.12.2016 - M 15 K 15.5789 -, juris; Rothe/Blanke, BAföG, 5. Aufl., § 48 Rn. 34), oder dass - bei einer Entscheidung nach dem Ablauf des angemessenen Zeitraums - aufgrund der tatsächlichen Ausbildungsentwicklung die Feststellung getroffen werden kann, dass die erforderlichen Leistungen für den Nachweis nach § 48 Abs. 1 BAföG erbracht worden sind.
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